FG Köln - Urteil vom 17.01.2007
4 K 4321/04
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 S. 1 ; BGB § 134 § 123 § 705 ; StBerG § 5 Abs. 1 § 56 Abs. 1 ; AO § 41 Abs. 1 § 140 § 141 Abs. 1, Abs. 2 ;
Fundstellen:
DStRE 2007, 869

Steuerliche Rückabwicklung eines Gesellschaftsvertrages

FG Köln, Urteil vom 17.01.2007 - Aktenzeichen 4 K 4321/04

DRsp Nr. 2007/6449

Steuerliche Rückabwicklung eines Gesellschaftsvertrages

1. Der Verstoß gegen das Verbot aus §§ 5 Abs. 1, 56 Abs. 1 StBerG führt nicht zur Nichtigkeit des Gesellschaftsvertrages nach § 134 BGB. Eine Anfechtung des Gesellschaftsvertrages mit Wirkung für die Vergangenheit ist nicht möglich. 2. Eine rechtsgeschäftliche Rückabwicklung der Gesellschaft ist gem. § 41 Abs. 1 AO unbeachtlich.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2 S. 1 ; BGB § 134 § 123 § 705 ; StBerG § 5 Abs. 1 § 56 Abs. 1 ; AO § 41 Abs. 1 § 140 § 141 Abs. 1, Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Kläger sind Vater und Sohn. Der Kläger V ist als Steuerberater zugelassen, der Sohn S ist Diplom-Kaufmann und Steuerfachgehilfe.

Der Kläger V führte bis zum 00.00.1995 als Steuerberater eine Einzelpraxis. Er nahm den Kläger S zum 00.00.1995 in die Einzelpraxis auf. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag wurde nicht geschlossen. Eine Anzeige der Sozietätsgründung bei der Steuerberaterkammer erfolgte nicht.