Streitig ist, ab die Rückbeziehung nach § 20 Abs. 7 Umwandlungssteuergesetz 1977 (UmwStG) zur Folge hat, daß eine mit der neugegründeten Kapitalgesellschaft getroffene Gehaltsvereinbarung als bereits zum Umwandlungsstichtag abgeschlossen gilt
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