1. Der Einkommensteuerbescheid 2006 vom 20. April 2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 6. Dezember 2007 wird dahin gehend geändert, dass die Einkommensteuer 2006 in Höhe von 3.288,98 € festgesetzt wird.
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
4. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann der Vollstreckung widersprechen, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung in Höhe des mit Kostenfestsetzungsbeschluss errechneten Betrages Sicherheit leisten.
Die Kläger, ein Pensionär und eine Rentnerin, die zusammen veranlagt werden, bewohnen seit 1980 ihre Einfamilienhäuser in X und Y, seit Eintritt in den Ruhestand mit Hauptwohnsitz in X.
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