Steuermindernde Tatsachen; Feststellungslast; Treuhandverhältnis; Angehörige - Nachweis steuermindernder Aufwendungen und eines Treuhandverhältnisses bei Vereinbarung zwischen Angehörigen
FG Niedersachsen, Urteil vom 12.06.2003 - Aktenzeichen 11 K 188/98
DRsp Nr. 2003/17396
Steuermindernde Tatsachen; Feststellungslast; Treuhandverhältnis; Angehörige - Nachweis steuermindernder Aufwendungen und eines Treuhandverhältnisses bei Vereinbarung zwischen Angehörigen
1. Nicht jede formal als Treuhandvertrag bezeichnete Vereinbarung führt zur Anerkennung eines Treuhandverhältnisses i.S.d. § 39 Abs. 2 Nr. 1AO.2. Bei der Prüfung, ob ein Treuhandverhältnis tatsächlich gegeben ist, sind strenge Anforderungen zu stellen; die Vereinbarung des Auftrags- oder Geschäftsbesorgungsverhältnisses muss ernsthaft gewollt und klar nachweisbar sein.3. Bei nahen Angehörigen genügt die bloße Behauptung einer mündlichen Vereinbarung zwischen Treugeber und Treuhänder den Anforderungen nicht.4. Der Stpfl. trägt die objektive Beweislast (Feststellungslast) für die Tatsachen, die die Steuerermäßigung begründen sollen. Das gilt auch für außergewöhnliche Belastungen nach § 33aEStG.