FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 25.06.2013
5 K 600/08
Normen:
EStG § 3 Nr. 2; EStG § 3 Nr. 11; EStG § 4 Abs. 4; EStG § 17 Abs. 2; EStG § 17 Abs. 4; GmbHG § 71 Abs. 1;

Steuerpflicht der dem Arbeitgeber seitens des Arbeitsamtes ausgezahlten Lohnzuschüsse Berücksichtigungsfähigkeit von Beteiligungsverlusten

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25.06.2013 - Aktenzeichen 5 K 600/08 - Aktenzeichen 2 K 600/08

DRsp Nr. 2013/21302

Steuerpflicht der dem Arbeitgeber seitens des Arbeitsamtes ausgezahlten Lohnzuschüsse Berücksichtigungsfähigkeit von Beteiligungsverlusten

1. Die dem Arbeitgeber vom Arbeitsamt zur Förderung seiner Arbeitnehmer ausgezahlten Lohnkostenzuschüsse sind steuerpflichtige Betriebseinnahmen und weder nach § 3 Nr. 2 noch nach § 3 Nr. 11 EStG steuerbefreit. Eine analoge Anwendung der ausschließlich Arbeitnehmer begünstigenden Vorschriften scheidet aus. 2. Die ausnahmsweise Berücksichtigung des Verlustes aus der Auflösung einer wesentlichen Beteiligung vor Abschluss der Liquidation erfordert die Darlegung, dass mit einer wesentlichen Änderung des bereits festgestellten Verlustes nicht mehr zu rechnen ist. Dies lässt sich nicht vermuten, wenn bereits die – hier: vom Steuerpflichtigen als Liquidator – gem. § 71 GmbH zu erstellende Liquidations-Eröffnungsbilanz nicht existiert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu 75% und im Übrigen der Beklagte zu tragen.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 2; EStG § 3 Nr. 11; EStG § 4 Abs. 4; EStG § 17 Abs. 2; EStG § 17 Abs. 4; GmbHG § 71 Abs. 1;

Tatbestand