Die Vollziehung des geänderten Einkommensteuerbescheides für 2017 vom 03.09.2019 wird in Höhe von 42.331,- € für die Dauer des Einspruchsverfahrens ausgesetzt.
2.Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.
I.
Streitig ist in der Hauptsache, ob vom Antragsteller erklärte Einkünfte aus privaten Spekulationsgeschäften durch den Handel mit Kryptowährungen steuerpflichtig sind.
Der unverheiratete Antragsteller wird beim beklagten Finanzamt zur Einkommensteuer veranlagt. Er erzielt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit als Kursleiter sowie aus Gewerbetrieb (Einzelhandel).
Für das Streitjahr reichte der Antragsteller seine Steuererklärung durch elektronische Übermittlung ein.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|