FG Köln - Urteil vom 19.03.2014
14 K 2824/13
Normen:
EStG § 11; EStG § 20 Abs 1 Nr 4;
Fundstellen:
BB 2014, 1302
DB 2014, 11
DB 2014, 1233

Steuerpflicht der Scheinrenditen von BCI Anlegern

FG Köln, Urteil vom 19.03.2014 - Aktenzeichen 14 K 2824/13

DRsp Nr. 2014/9050

Steuerpflicht der Scheinrenditen von BCI Anlegern

1) Gutgeschriebene und stehen gelassene, d.h. wiederangelegte (Schein-)Renditen aus sog. Schneeballsystemen können zu Einnahmen aus Kapitalvermögen führen. 2) Diese Einnahmen fließen auch zu, wenn der Verpflichtete im Zeitpunkt der Wiederanlage zur Auszahlung der "Renditen" bereit und fähig ist. 3) Für die Besteuerung ist ohne Belang, dass der Anleger bei Kenntnis der tatsächlichen Umstände des Systems die (Wieder)Anlage nicht getätigt hätte.

Normenkette:

EStG § 11; EStG § 20 Abs 1 Nr 4;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob den Klägern in den Streitjahren (2005 bis 2009) aufgrund ihrer Beteiligung an der A in B (A), einer Firma mit den Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika, Einkünfte aus Kapitalvermögen zuzurechnen sind.

Der Kläger erzielte als Rentner Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und sonstige Einkünfte, die Klägerin erzielte in den Streitjahren Einkünfte als Finanzberaterin und aus Gewerbebetrieb und als Rentnerin sonstige Einkünfte. Darüber hinaus erzielten die Kläger Einkünfte aus Kapitalvermögen und Vermietung und Verpachtung.

Die Kläger beteiligten sich ab dem Jahre 2002 wie folgt an der A:

Datum Betrag Antragsteller Betrag Antragstellerin Ablauf Mindestlaufzeit
2002
1. Anlage 14. September 2002 2.611 EUR 2.611 EUR 30. September 2003
2003
2. Anlage