Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob den Klägern in den Streitjahren (2005 bis 2009) aufgrund ihrer Beteiligung an der A in B (A), einer Firma mit den Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika, Einkünfte aus Kapitalvermögen zuzurechnen sind.
Der Kläger erzielte als Rentner Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und sonstige Einkünfte, die Klägerin erzielte in den Streitjahren Einkünfte als Finanzberaterin und aus Gewerbebetrieb und als Rentnerin sonstige Einkünfte. Darüber hinaus erzielten die Kläger Einkünfte aus Kapitalvermögen und Vermietung und Verpachtung.
Die Kläger beteiligten sich ab dem Jahre 2002 wie folgt an der A:
Datum | Betrag Antragsteller | Betrag Antragstellerin | Ablauf Mindestlaufzeit | |
2002 | ||||
1. Anlage | 14. September 2002 | 2.611 EUR | 2.611 EUR | 30. September 2003 |
2003 | ||||
2. Anlage |
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