I. Aufgrund notariell beurkundeten Kaufvertrages vom 30. August 2001 erwarb die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) von der X zum Gesamtkaufpreis von 451 624,07 EUR Grundbesitz im Umfang von rd. 538 ha. Der Grundbesitz bestand zu rd. 498 ha aus Waldflächen mit einem Anteil hiebsreifer Bestände von weniger als 10 v.H. Für diese war ein "durchschnittlicher ha-Preis" von 831,48 EUR angesetzt. In dem Vertrag heißt es, die Flächen seien nach dem Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLeistG) vom 27. September 1994 (BGBl I, 2624, 2628) begünstigt; der Vertragsabschluss erfolge in der Annahme, dass die Klägerin einen "Erwerbsanspruch nach den Bestimmungen des AusglLeistG" habe.
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