EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a ; EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 S. 2 Buchst. a ;
Steuerpflicht einer Entschädigungsleistung; Einkommensteuer 1998
FG München, Urteil vom 22.01.2003 - Aktenzeichen 9 K 2706/01
DRsp Nr. 2003/6650
Steuerpflicht einer Entschädigungsleistung; Einkommensteuer 1998
Die Schadensersatzleistung, die ein Steuerpflichtiger von der Versicherung seines Anwalts dafür erhält, dass dieser ihn in einem arbeitsrechtlichen Prozess fehlerhaft beraten hat, ist als Entschädigung i.S.v. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG steuerpflichtig. Sie gehört jedoch nicht zu den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit, die den Vorwegabzug nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a EStG mindern.
Normenkette:
EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a ; EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 S. 2 Buchst. a ;
Tatbestand:
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