Streitig ist, ob die Klägerin körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig ist.
Die Klägerin ist eine durch Eintragung in das britische Handelsregister (Companies House) am 20. Februar 2002 entstandene Private Limited Company. Gründungsgesellschafterin und -direktorin war die A Ltd. Der Satzungssitz der Gesellschaft ("registered office") befand sich zunächst in B (Großbritannien). Von dem Stammkapital von 1.000 Pfund wurde nur ein Geschäftsanteil von 1 Pfund durch die Gesellschafterin gezeichnet.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|