BFH - Urteil vom 09.06.2010
I R 115/08
Normen:
EStG 1997 § 1 Abs. 1; DBA-Schweiz Art. 15a Abs. 1; DBA-Schweiz Art. 15a Abs. 2;
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 17.07.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 3008/08

Steuerpflicht hinsichtlich der Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis mit einem schweizerischen Arbeitgeber

BFH, Urteil vom 09.06.2010 - Aktenzeichen I R 115/08

DRsp Nr. 2010/18516

Steuerpflicht hinsichtlich der Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis mit einem schweizerischen Arbeitgeber

Nur ein Arbeitstag kann als Nichtrückkehrtag i.S. des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz 1992 zu werten sein (BFH-Urteil vom 11.11.2009 I R 15/09, BFHE 227, 419 BStBI II 2010, 602). Dieser Maßgabe kann nicht eine "Üblichkeit" der Arbeitsleistung an Wochenenden (bei Dienstreiseabwesenheit vom Wohnsitz) bei leitenden Angestellten entgegen gehalten werden.

Normenkette:

EStG 1997 § 1 Abs. 1; DBA-Schweiz Art. 15a Abs. 1; DBA-Schweiz Art. 15a Abs. 2;

Gründe

I.

Streitig ist die inländische Steuerpflicht von Einkünften, die aus einem Arbeitsverhältnis mit einem schweizerischen Arbeitgeber erzielt wurden.