FG Münster - Urteil vom 20.09.2007
3 K 1279/05 E,Ki,L
Normen:
EStG § 8 Abs. 1 ; EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 118

Steuerpflicht von betrieblichen Veranstaltungen

FG Münster, Urteil vom 20.09.2007 - Aktenzeichen 3 K 1279/05 E,Ki,L

DRsp Nr. 2008/709

Steuerpflicht von betrieblichen Veranstaltungen

Kosten einer Betriebsveranstaltung können soweit Arbeitslohn darstellen wie sie keinen betriebsfunktionalen Charakter besitzen. Gegebenenfalls sind sie aufzuteilen.

Normenkette:

EStG § 8 Abs. 1 ; EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten, ob und wenn ja in welchem Umfang Aufwendungen der Klägerin für eine betriebliche Veranstaltung der Lohnsteuer zu unterwerfen sind.

Die Klägerin (Klin.) ist ein Technologieunternehmen und vertreibt ihre Produkte u. a. an die Automobilindustrie und im Bereich der Luft- und Raumfahrttechnik.