Die Parteien streiten, ob und wenn ja in welchem Umfang Aufwendungen der Klägerin für eine betriebliche Veranstaltung der Lohnsteuer zu unterwerfen sind.
Die Klägerin (Klin.) ist ein Technologieunternehmen und vertreibt ihre Produkte u. a. an die Automobilindustrie und im Bereich der Luft- und Raumfahrttechnik.
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