Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die zusätzlich zu einer Bardividende von einer ausländischen Aktiengesellschaft gewährten Aktien an einer Tochtergesellschaft (sog. "Spin-Off-Dividende") einen sonstigen einkommensteuerpflichtigen Bezug aus Aktien in Form eines besonderen Vorteils darstellen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|