I. Die Beteiligten streiten über die Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) nahm im Jahr 2000 bei der X-Versicherung zwei Darlehen über 105 450 DM bzw. 50 000 DM auf, die mit Lebensversicherungsansprüchen des Klägers aus seinen Lebensversicherungen bei der X-Versicherung (Vertragsnrn. 1 bzw. 2) besichert wurden. Mit der ausgezahlten Darlehenssumme von 153 210 DM erwarb der Kläger Anteile an offenen Aktienfonds.
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