EStG § 10 Abs. 2 Satz 2; AO § 180 Abs. 2; VO über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen § 9; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6;
Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungsverträgen
FG Münster, Urteil vom 08.12.2009 - Aktenzeichen 1 K 3656/06 F
DRsp Nr. 2010/3146
Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungsverträgen
1. Ansprüche aus Lebensversicherungsverträgen dienen der Tilgung eines Darlehens, wenn sie gepfändet werden oder vor ihrer Fälligkeit eine Tilgung/Sicherungsabrede zwischen dem Darlehensgeber und Darlehensnehmer getroffen worden ist.2. Steuerunschädlich ist, wenn die Versicherungsleistungen erst nach Fälligkeit im Erlebensfall zur Darlehenstilgung verwendet werden, ohne dass vorher eine Tilgung/Sicherungsabrede bestanden hat.3. Für den Begriff des "Dienens" i. S. des § 10 Abs. 2 Satz 2 EStG ist bei Abtretung der Ansprüche die zivilrechtliche Wirksamkeit der Abtretung nicht erforderlich.
Normenkette:
EStG § 10 Abs. 2 Satz 2; AO § 180 Abs. 2; VO über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen § 9; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6;
Tatbestand:
Streitig ist, in welcher Höhe Zinsen aus zwei Lebensversicherungsverträgen steuerpflichtig sind.
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