I.
Die Kläger sind Ehegatten, die vom Beklagten, dem Finanzamt (FA), im Streitjahr 2016 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden.
Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung des Jahres 2010 hatte das FA in den Jahren vor 2016 Nachzahlungszinsen in Höhe von insgesamt 2.852 € festgesetzt. Diese Nachzahlungszinsen bezahlten die Kläger.
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