FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 27.04.2022
3 K 3072/20
Normen:
AStG § 6 Abs. 1 S. 1;

Steuerpflichtigkeit für Einnahmen aus Gewerbebetrieb im Rahmen der Wegzugsbesteuerung

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.04.2022 - Aktenzeichen 3 K 3072/20

DRsp Nr. 2022/8778

Steuerpflichtigkeit für Einnahmen aus Gewerbebetrieb im Rahmen der Wegzugsbesteuerung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Normenkette:

AStG § 6 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Anwendung der Vorschriften über die sogenannte Wegzugsbesteuerung.

Der 1989 geborene Kläger, der seit 1993 in C... ansässig war und mindestens seit 2015 (auch) in Kanada lebt, war im Streitjahr zunächst noch im Inland unbeschränkt steuerpflichtig. Mit Ablauf des 26. April 2017 gab er seinen inländischen Wohnsitz endgültig auf. Zu diesem Zeitpunkt war er als Kommanditist mit einem vermögensmäßigen Anteil von 10 % an der vermögensverwaltend tätigen B... KG (nachfolgend KG) in C... beteiligt. Die KG wiederum hielt 94,737% des Stammkapitals der D... GmbH (nachfolgend GmbH), einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft, deren Aktivvermögen zu mehr als 90 % aus Grundbesitz bestand.