I.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist ein anerkannter Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege in der Form des eingetragenen Vereins. Zu seinen satzungsmäßigen Aufgaben zählen u. a. die Förderung der Sozialarbeit und wohlfahrtspflegerischer Aktivitäten. Er ist als gemeinnützig anerkannt.
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