BFH - Beschluss vom 18.05.2010
I B 204/09
Normen:
DBA-Zypern Art. 15 Abs. 3; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2010, 1636
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 10.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 186/07

Steuerpflichtigkeit von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit als Kapitän zur See bei einer Limited mit Sitz in Zypern als Arbeitgeber

BFH, Beschluss vom 18.05.2010 - Aktenzeichen I B 204/09

DRsp Nr. 2010/13609

Steuerpflichtigkeit von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit als Kapitän zur See bei einer Limited mit Sitz in Zypern als Arbeitgeber

NV: Es ist in ausreichendem Maße geklärt, dass "Unternehmen" i.S. des Art. 15 Abs. 3 DBA-Zypern nur ein Unternehmen i. S. von Art. 8 Abs. 1 DBA-Zypern sein kann, das selbst internationalen Seeverkehr und Luftverkehr betreibt, und dass dieses Unternehmen zugleich wirtschaftlicher Arbeitgeber des Besatzungsmitglieds im Sinne des Abkommensrechts sein muss.

Normenkette:

DBA-Zypern Art. 15 Abs. 3; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2;

Gründe

I.

Streitig ist, ob Arbeitslohn der inländischen Besteuerung unterliegt.

Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger), der in den Streitjahren 2002 bis 2005 unbeschränkt steuerpflichtig i.S. des § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes war, bezog Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Kapitän zur See. Arbeitgeber war eine Limited mit Sitz in Zypern, die als Arbeitnehmerverleiher ("Crewing-Ausrüster") eingesetzt war; wirtschaftlich betrieben wurden die Schiffe, auf denen der Kläger tätig war, von einer inländischen Kapitalgesellschaft.

Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) erfasste die Einkünfte im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer der Streitjahre als steuerpflichtig. Die Klage blieb erfolglos (Niedersächsisches Finanzgericht --FG--, Urteil vom 10. November 2009 13 K 186/07).