EuGH - Urteil vom 31.01.2013
Rs. C-642/11
Fundstellen:
DB 2013, 439
DStRE 2013, 740
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
Administrativen sad Varna (Bulgarien) - 02.12.2011,

Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Grundsatz der Steuerneutralität - Recht auf Vorsteuerabzug - Versagung - Art. 203 - Ausweisung der Mehrwertsteuer auf der Rechnung - Steueranspruch - Vorliegen eines steuerpflichtigen Umsatzes - Identische Beurteilung im Hinblick auf den Aussteller der Rechnung und ihren Empfänger - Erforderlichkeit

EuGH, Urteil vom 31.01.2013 - Aktenzeichen Rs. C-642/11

DRsp Nr. 2013/2368

Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Grundsatz der Steuerneutralität - Recht auf Vorsteuerabzug - Versagung - Art. 203 - Ausweisung der Mehrwertsteuer auf der Rechnung - Steueranspruch - Vorliegen eines steuerpflichtigen Umsatzes - Identische Beurteilung im Hinblick auf den Aussteller der Rechnung und ihren Empfänger - Erforderlichkeit

1. Art. 203 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass - die von einer Person in einer Rechnung ausgewiesene Mehrwertsteuer von dieser Person unabhängig davon geschuldet wird, ob ein steuerpflichtiger Umsatz tatsächlich vorliegt; - allein aus dem Umstand, dass die Steuerverwaltung in einem an den Aussteller dieser Rechnung ergangenen Steuerprüfungsbescheid die von diesem erklärte Mehrwertsteuer nicht berichtigt hat, nicht geschlossen werden kann, dass diese Verwaltung anerkannt hat, dass der Rechnung ein tatsächlich bewirkter steuerpflichtiger Umsatz gegenübersteht.