Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Einkünfte des Antragstellers (Ast.) aus dem Betrieb von Geldspielgeräten von der Einkommensteuer (ESt) befreit sind.
Der Ast. bezog in den Streitjahren Einkünfte aus dem Betrieb von Geldspielgeräten.
Im Anschluss an eine Außenprüfung erließ der Antragsgegner (das Finanzamt - FA -) am 9. September 1999 geänderte ESt-Bescheide für 1991 bis 1995 sowie erstmalig den ESt-Bescheid für 1996.
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