FG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 29.06.2000
III 10/00
Normen:
EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 ; GewStG § 2 Abs. 1 ; GG Art. 3 Abs. 1 ; SpielbVO § 6 Abs. 1;
Fundstellen:
EFG 2001, 41

Steuerrechtlich unterschiedliche Behandlung von Spielgeräte- Betreibern

FG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29.06.2000 - Aktenzeichen III 10/00

DRsp Nr. 2001/2546

Steuerrechtlich unterschiedliche Behandlung von Spielgeräte- Betreibern

Die steuerrechtlich unterschiedliche Behandlung von Spielgeräte- Betreibern nach § 33c GewO bzw. Spielhallen-Betreibern nach § 33i GewO und Spielbankunternehmen gemäß § 6 Abs. 1 Spielbankverordnung 1938 verstößt weder gegen Art. 3 GG noch gegen Vorschriften des EGV

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 ; GewStG § 2 Abs. 1 ; GG Art. 3 Abs. 1 ; SpielbVO § 6 Abs. 1;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Einkünfte des Antragstellers (Ast.) aus dem Betrieb von Geldspielgeräten von der Einkommensteuer (ESt) befreit sind.

Der Ast. bezog in den Streitjahren Einkünfte aus dem Betrieb von Geldspielgeräten.

Im Anschluss an eine Außenprüfung erließ der Antragsgegner (das Finanzamt - FA -) am 9. September 1999 geänderte ESt-Bescheide für 1991 bis 1995 sowie erstmalig den ESt-Bescheid für 1996.