Steuerrechtliche Anerkennung eines Mietvertrages zwischen Angehörigen, bei dem es an einer konkreten Bezifferung des zu zahlenden Mietzinses und der Nebenkostenvereinbarung fehlt; Dauernde Last durch Instandhaltungsmaßnahmen bei vorbehaltenem Wohnrecht des Vermögensübergebers im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 01.03.2000 - Aktenzeichen II 654/98
DRsp Nr. 2001/7277
Steuerrechtliche Anerkennung eines Mietvertrages zwischen Angehörigen, bei dem es an einer konkreten Bezifferung des zu zahlenden Mietzinses und der Nebenkostenvereinbarung fehlt; Dauernde Last durch Instandhaltungsmaßnahmen bei vorbehaltenem Wohnrecht des Vermögensübergebers im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
1. Verpflichtet sich ein Steuerpflichtiger bei der Übertragung eines mit einem Mehrfamilienhaus bebauten Grundstücks durch die Eltern im Rahmen des notariellen Überlassungsvertrages, seinen Eltern als Gesamtberechtigten auf Lebenszeit eine Wohnung gegen einen der ortsüblich, gesetzlich zulässigen Miete entsprechenden Betrag zu überlassen, ist die mietvertragliche Regelung steuerrechtlich nicht anzuerkennen, denn die Vereinbarung eines ortsüblichen Mietzinses ohne konkrete Bezifferung ist zwischen Fremden unüblich (Ausführungen zum Fehlen einer Vereinbarung über monatliche Nebenkostenvorauszahlungen und eines Maßstabs für die Umlegung der Nebenkosten).
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