BFH - Urteil vom 22.01.2009
II R 9/07
Normen:
RHeimstG § 11 Abs. 2; BewG § 9 Abs. 2 S. 3; BewG § 148 Abs. 1 S. 1, 2; bis 5 BewG § 146 Abs. 2; ZPO § 551 Abs. 3 S. 2; FGO § 116 Abs. 5 S. 1; FGO § 155;
Vorinstanzen:
FG Berlin, vom 16.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 3494/99

Steuerrechtliche Anforderungen an die Feststellung des Grundstückswert eines Erbbaurechts; Rechtliche Ausgestaltung der Bewertung des wirtschaftlichen Wertes eines befristeten Erbbaurechts; Rechtliche Ausgestaltung der Rechtmäßigkeit von § 148 Bewertungsgesetz (BewG) im Lichte des Verbots des Verstoßes gegen das verfassungsrechtliche Übermaßverbot; Verpflichtung zur nochmaligen Übersendung der dem Revisionsgericht bereits vorliegenden Beschwerdebegründung

BFH, Urteil vom 22.01.2009 - Aktenzeichen II R 9/07

DRsp Nr. 2009/13155

Steuerrechtliche Anforderungen an die Feststellung des Grundstückswert eines Erbbaurechts; Rechtliche Ausgestaltung der Bewertung des wirtschaftlichen Wertes eines befristeten Erbbaurechts; Rechtliche Ausgestaltung der Rechtmäßigkeit von § 148 Bewertungsgesetz (BewG) im Lichte des Verbots des Verstoßes gegen das verfassungsrechtliche Übermaßverbot; Verpflichtung zur nochmaligen Übersendung der dem Revisionsgericht bereits vorliegenden Beschwerdebegründung

Normenkette:

RHeimstG § 11 Abs. 2; BewG § 9 Abs. 2 S. 3; BewG § 148 Abs. 1 S. 1, 2; bis 5 BewG § 146 Abs. 2; ZPO § 551 Abs. 3 S. 2; FGO § 116 Abs. 5 S. 1; FGO § 155;

Gründe:

I.

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist die Alleinerbin ihres am ... 1996 verstorbenen Bruders. Zum Nachlass gehört ein durch Erbbau-Heimstättenvertrag vom 25. Oktober 1958 bestelltes, bis zum 31. Dezember 2031 befristetes Erbbaurecht. Das Erbbaurecht war vom Grundstückseigentümer, dem Land B, als Reichsheimstätte ausgegeben worden. Weiterer Vertragspartner ist als "Träger" eine gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft.