I.
Strittig ist die steuerliche Behandlung der im Rahmen eines Leasing-Restwertmodells vom Kfz-Händler zu leistenden Beteiligungsbeträge.
Die Klägerin ist eine GmbH mit Sitz in A. Gegenstand ihres Unternehmens ist u. a. der Handel mit Kraftfahrzeugen sowie der Abschluss von Leasingverträgen.
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