FG Berlin - Urteil vom 17.03.2000
6 K 6422/97
Normen:
EStG § 19 ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 4 ;
Fundstellen:
EFG 2000, 936

Steuerrechtliche Behandlung von Preisgeldern

FG Berlin, Urteil vom 17.03.2000 - Aktenzeichen 6 K 6422/97

DRsp Nr. 2001/1421

Steuerrechtliche Behandlung von Preisgeldern

Preisgelder für Leistungen, die im Zusammenhang mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit anfallen, unterliegen der Besteuerung im Rahmen dieser Einkunftsart.

Normenkette:

EStG § 19 ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 4 ;

Tatbestand:

Die Klägerin ist ausgebildete Diplom-Pädagogin. Von 1991 bis 1993 war sie als Angestellte - Eingruppierung nach BAT IIa - an der ... tätig, wo sie das Auslandsamt aufbaute und leitete. Die Aufgabe des Auslandsamts bestand darin, sich umfassend um die Belange der ausländischen Studenten zu kümmern und die Kontakte zu ausländischen Universitäten, insbesondere den Partner-Universitäten zu pflegen. Zur Aufgabe des Auslandsamtes gehörte auch die Beratung der ausländischen Studenten. Von 1994 bis 1999 arbeitete die Klägerin an der ... als Dozentin; seitdem ist sie selbständig im Bereich Supervision und Beratung tätig.

Am 2. November 1995 verlieh die ..., eine gemeinnützige Stiftung zur Förderung der Gesellschaftswissenschaften, der Klägerin den Preis ... , der mit 25.000,-- DM dotiert war. Die Beteiligten streiten darum, ob das Preisgeld bei der Klägerin zu steuerbaren Einnahmen geführt hat.