I. Die Beteiligten streiten über den Werbungskostenabzug von Zinsen aufgrund von Darlehen, die in ein Cash-Pool-Verfahren eingebracht wurden.
Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) waren Gesellschafter einer mittlerweile --im Wege der Übernahme aller Anteile durch die Klägerin zu 1-- beendeten GbR, die ein in den Jahren 1968 bis 1971 errichtetes Bürohochhaus vermietete und verwaltete. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten in Höhe von ca. 34 Mio. DM wurden teilweise fremdfinanziert.
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