FG Münster - Urteil vom 16.03.2022
13 K 1398/20 E
Normen:
EStG § 19 Abs. 1 S. 1;

Steuerrechtliche Berücksichtigung eines Forchungspreises eines Hochschullehrers

FG Münster, Urteil vom 16.03.2022 - Aktenzeichen 13 K 1398/20 E

DRsp Nr. 2022/6730

Steuerrechtliche Berücksichtigung eines Forchungspreises eines Hochschullehrers

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 19 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Steuerbarkeit eines Forschungspreisgeldes im Streitjahr 2018 bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.

Die Kläger sind verheiratet und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Im Streitjahr erzielte der Kläger Einkünfte aus selbständiger und aus nichtselbständiger Arbeit.

In den Jahren 2006 bis 2016 veröffentlichte der Kläger zu ...Themen insgesamt acht Publikationen. In den Publikationen befasste sich der Kläger u.a. mit ... Diese Arbeiten erschienen in Zeitschriften in den folgenden Jahren, wobei der Kläger nach seinen - unbestrittenen - Angaben die folgenden Bearbeitungszeiten benötigte: [... Erscheinungsmonat, -jahr und Bearbeitungszeit werden tabellarisch aufgelistet]. Die Bearbeitungszeit war in der Regel zwei Monate vor dem Ersterscheinungszeitpunkt abgeschlossen ....

Aufgrund dieser Arbeiten und einer Probevorlesung erkannte die Universität A dem Kläger am 00.00.2016 die Habilitation für das Fachgebiet ... zu.