I.
Streitig ist, ob Einkünfte aus der Vermietung von Appartements und eines Hotels auf ... (Spanien) aufgrund des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 5. Dezember 1966 (BGBl. II 1968, 10, BStBl I 1968, 297) --DBA-Spanien-- wegen Bestehens einer ausländischen Betriebsstätte im Streitjahr 1995 von der Bemessungsgrundlage einer deutschen Steuer auszunehmen und ob bei der Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrags gegebenenfalls Kürzungen nach §
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