Strittig ist der Steuersatz für die Abgabe von verzehrfertigen Lebensmitteln.
Der Kläger betreibt eine Metzgerei mit einem Ladengeschäft in S. An Markttagen stellt der Kläger auf dem Markt in B und auf dem M...er Wochenmarkt regelmäßig einen Verkaufswagen auf.
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