Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3.Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob bei einer Abspaltung zur Neugründung die Steuervergünstigung nach § 6a GrEStG greift.
Die mit Gesellschaftsvertrag vom 7. Dezember 2015, eingetragen im Handelsregister am 10. Dezember 2015, gegründete P GmbH (im Folgenden: P GmbH) ist Eigentümerin eines Grundstückes in V. . Alleinige Gesellschafterin der P GmbH war seit Gründung die L GmbH (L GmbH) mit Sitz in W. . Gesellschafter der L GmbH waren seit November 2015 vier natürliche Personen zu Anteilen von 15/40, 12/40, 10/40 und 3/40.
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