FG Düsseldorf, vom 19.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 5428/98
Steuerversandverfahren
BFH, Beschluss vom 30.01.2007 - Aktenzeichen VII B 4/06
DRsp Nr. 2007/9211
Steuerversandverfahren
1. Nach Art. 20 Abs. 3 Richtlinie 92/12/EWG ist jedes Steuerversandverfahren als eigenständiger Vorgang zu betrachten, auch wenn mehrere Versandverfahren Bestandteile eines einheitlichen Rechtsgeschäfts bilden. Daher bedarf jede Teillieferung einer verfahrensrechtlich eigenständigen Erledigung.2. Auf die vorzunehmende Einzelbetrachtung weist auch die nach Art. 20 Abs. 3 der Systemrichtlinie vorzunehmende Bestimmung des anzuwendenden Steuersatzes hin.