Die Beteiligten streiten darüber, ob sich die Steuerbefreiung einer Stiftung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftsteuergesetz (KStG) in Verbindung mit §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) auch auf Einkünfte erstreckt, die bei einer Errichtung der Stiftung durch Verfügung von Todes wegen im Zeitraum zwischen dem Todestag des Stifters und der Erstellung der Stiftungsurkunde erzielt wurden.
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