1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Beklagten zu 1, des Beklagten zu 2 und der Beklagten zu 3 ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen.
2. Der Beklagte zu 1, der Beklagte zu 2 und die Beklagte zu 3 haben Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen Stellung zu nehmen. Sie sollten allerdings auch die Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen.
3. Der auf Dienstag, 12.11.2019, 15.00 Uhr bestimmte Termin zur mündlichen Verhandlung wird aufgehoben.
4. Der Senat beabsichtigt, den Streitwert für das Berufungsverfahren auf 59.152,67 € festzusetzen.
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