Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 2. Zivilsenats - Senat für Familiensachen - des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 27. März 2020 wird auf Kosten des Antragsgegners verworfen.
Wert: 237.737 €
I.
Die Beteiligten sind geschiedene Ehegatten. Sie streiten in der vom Scheidungsverbund abgetrennten Folgesache noch über den Zugewinnausgleich.
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