FG Münster - Urteil vom 20.07.2022
9 K 3170/19 F
Normen:
EStG (2009) § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2; EStG (2009) § 15a;

Streit über die Auflösung des negativen Kapitalkontos eines Kommanditisten nach Betriebsaufgabe der Gesellschaft; Wertberichtigung einer Forderung im Sonderbetriebsvermögen

FG Münster, Urteil vom 20.07.2022 - Aktenzeichen 9 K 3170/19 F

DRsp Nr. 2022/16508

Streit über die Auflösung des negativen Kapitalkontos eines Kommanditisten nach Betriebsaufgabe der Gesellschaft; Wertberichtigung einer Forderung im Sonderbetriebsvermögen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG (2009) § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2; EStG (2009) § 15a;

Tatbestand

Streitig ist, ob die D E GmbH & Co KG, an der die Klägerin als Kommanditistin beteiligt war, ihren Betrieb im Streitjahr 2012 aufgegeben hat und deshalb das in dieser Gesellschaft bestehende negative Kapitalkonto der Klägerin aufzulösen war sowie die Wertberichtigung einer Forderung im Sonderbetriebsvermögen der Klägerin.

Die D E GmbH & Co. KG, deren Vermögen zum 31.12.2014 auf die Klägerin angewachsen ist, wurde mit Vertrag vom 3.3.2011 gegründet. Kommanditistin war mit einer vermögensmäßigen Beteiligung von 100 % die Klägerin, Komplementärin ohne vermögensmäßige Beteiligung war die B C GmbH. Diese war zugleich die zur Geschäftsführung berufene Gesellschafterin.