Streitig ist, ob der der Klägerin von der Firma X bescheinigte Erlös aus Aktiengeschäften der Einkommensbesteuerung zu unterwerfen ist.
Die Klägerin erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte und solche aus Kapitalvermögen.
Die Klägerin unterhielt Geschäftsbeziehungen zu der Firma X. Deren Inhaber - A, ein selbständiger Finanzdienstleister - legte jedoch die von Anlegern eingezahlten Gelder nicht vertragsgemäß an. Er verwendete sie vielmehr zur Auszahlung an andere Anleger, für Provisionszahlungen an seine Vermittler und für seinen eigenen Lebensunterhalt. Entgegen der Mitteilung gegenüber den Anlegern wurde Kapitalertragsteuer weder angemeldet noch abgeführt. Das Schneeballsystem führte zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Zwischenzeitlich wurde A rechtskräftig u.a. wegen Betrugs verurteilt.
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