FG München - Urteil vom 31.03.2022
10 K 1766/20
Normen:
EStG § 10b Abs. 1;

Streit über die einkommensteuerrechtliche Anerkennung einer Spende an eine gemeinnützige Stiftung mit Sitz in der Schweiz als Sonderausgaben

FG München, Urteil vom 31.03.2022 - Aktenzeichen 10 K 1766/20

DRsp Nr. 2022/17201

Streit über die einkommensteuerrechtliche Anerkennung einer Spende an eine gemeinnützige Stiftung mit Sitz in der Schweiz als Sonderausgaben

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 10b Abs. 1;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten über die einkommensteuerrechtliche Anerkennung einer Spende an eine Stiftung mit Sitz in der Schweiz als Sonderausgaben im Jahr 2017.