FG Düsseldorf - Urteil vom 25.10.2022
13 K 2867/20 E
Normen:
DBA-Niederlande Art. 22 Abs. 1 Buchst. a);

Streit über die einkommensteuerrechtliche und abkommensrechtliche Behandlung eines als in Deutschland wohnhafter Ingenieur von seinem niederländischen Arbeitgeber erhaltenen Arbeitslohns

FG Düsseldorf, Urteil vom 25.10.2022 - Aktenzeichen 13 K 2867/20 E

DRsp Nr. 2022/17305

Streit über die einkommensteuerrechtliche und abkommensrechtliche Behandlung eines als in Deutschland wohnhafter Ingenieur von seinem niederländischen Arbeitgeber erhaltenen Arbeitslohns

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

DBA-Niederlande Art. 22 Abs. 1 Buchst. a);

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die einkommensteuerrechtliche und abkommensrechtliche Behandlung von Arbeitslohn, die der ausschließlich in Deutschland wohnhafte Kläger als Ingenieur von seinem niederländischen Arbeitgeber im Jahr 2019 (Streitjahr) erhalten hat.

Mit Bescheid vom 01.04.2011 wurde dem niederländischen Arbeitgeber für den Kläger durch das niederländische Finanzamt A-Stadt die Anwendung der sog. 30 %-Regelung auf Antrag für fünf Jahre gewährt. Die Anwendbarkeit wurde mit Bescheid vom 22.12.2016 für weitere 60 Monate verlängert.