Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Erhebung von Einfuhrabgaben für Drittlandszucker, den die Klägerin als Berechtigte anstelle der Bewilligungsinhaberin in das Zollverfahren der aktiven Veredelung überführt hat.
Bei der Klägerin handelt es sich um ein Unternehmen, das u.a. Handel mit natürlichen und Bioprodukten - insbesondere Lebensmitteln - treibt und Dienstleistungen verschiedener Art in diesem Zusammenhang erbringt.
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