FG Köln - Urteil vom 10.10.2018
9 K 3049/15
Normen:
EStG § 7 Abs. 4; EStG § 7 Abs. 5; EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7; HGB § 255;

Streit über die Höhe der AfA-Bemessungsgrundlage für bebaute Grundstücke; Zugehörigkeit der beim Erwerb von Anteilen an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft übernommenen Verbindlichkeiten der Personengesellschaft zu den Anschaffungskosten der Erwerber

FG Köln, Urteil vom 10.10.2018 - Aktenzeichen 9 K 3049/15

DRsp Nr. 2022/16149

Streit über die Höhe der AfA-Bemessungsgrundlage für bebaute Grundstücke; Zugehörigkeit der beim Erwerb von Anteilen an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft übernommenen Verbindlichkeiten der Personengesellschaft zu den Anschaffungskosten der Erwerber

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 7 Abs. 4; EStG § 7 Abs. 5; EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7; HGB § 255;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Höhe der AfA-Bemessungsgrundlage für bebaute Grundstücke, insbesondere darüber, ob beim Erwerb von Anteilen an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft die anteilige Übernahme von Verbindlichkeiten der Personengesellschaft zu den Anschaffungskosten der Erwerber gehört.