Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der zwischen der Klägerin und dem Alleingesellschafter der GmbH, Herrn A, am ... 2002 geschlossenen Gewinnabführungsvertrag (GAV) tatsächlich durchgeführt worden ist.
Herr A und die Klägerin haben am ... 2002 folgenden Ergebnisabführungsvertrag geschlossen:
Ergebnisabführungsvertrag
Zwischen
Herrn A als Einzelunternehmer, eingetragen beim Amtsgericht B unter HRA ...
- im folgenden "Organträger" genannt -
und
C GmbH mit Sitz in D, eingetragen beim Amtsgericht B unter
- im folgenden "Organgesellschaft" genannt -
wird vorbehaltlich der Zustimmung der Gesellschafterversammlungen der Vertragsparteien nachfolgender Ergebnisabführungsvertrag geschlossen:
Präambel
Der Organträger ist unbeschränkt steuerpflichtig und hält 100 vH der Anteile der Organgesellschaft. Die Organgesellschaft ist daher in den Betrieb des Organträgers finanziell eingegliedert.
Dies vorausgeschickt vereinbaren die Vertragsschließenden folgendes:
§ 1 Gewinnabführung
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