Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beteiligten streiten anlässlich der Nachforderung von Lohnsteuer für Januar 2017 über die Besteuerung einer Abfindungszahlung, die an den Ende 2016 nach Großbritannien verzogenen Kläger gezahlt wurde.
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