OLG Dresden - Urteil vom 09.04.2024
4 U 452/23
Normen:
ZPO § 254; ZPO § 260; BGB § 362; BGB § 675;
Fundstellen:
ZIP 2024, 1209
Vorinstanzen:
LG Chemnitz, vom 24.02.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 1669/21

Streit um Ansprüche aus einem behaupteten Geschäftsbesorgungsvertrag im Insolvenzverfahren; Zulässigkeit der Stufenklage eines Insolvenzverwalters im Hinblick auf den Zweck der Auskunftsstufe; Übergang von Auskunftsansprüchen des Schuldners auf den Insolvenzverwalter mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Verwertung der Transkripte von im Ausland heimlich abgehörten Gesprächen zur Durchsetzung schuldrechtlicher Ansprüche des Insolvenzverwalters

OLG Dresden, Urteil vom 09.04.2024 - Aktenzeichen 4 U 452/23

DRsp Nr. 2024/6397

Streit um Ansprüche aus einem behaupteten Geschäftsbesorgungsvertrag im Insolvenzverfahren; Zulässigkeit der Stufenklage eines Insolvenzverwalters im Hinblick auf den Zweck der Auskunftsstufe; Übergang von Auskunftsansprüchen des Schuldners auf den Insolvenzverwalter mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Verwertung der Transkripte von im Ausland heimlich abgehörten Gesprächen zur Durchsetzung schuldrechtlicher Ansprüche des Insolvenzverwalters

1. Die Stufenklage eines Insolvenzverwalters ist unzulässig, wenn die Auskunftsstufe in erster Linie dazu dient, die Grundlage für die Behauptung einer treuhänderischen Vermögensverwaltung für den Insolvenzschuldner zu legen. 2. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehen Auskunftsansprüche des Schuldners auf den Insolvenzverwalter über, nach diesem Zeitpunkt hat die Auskunft gegenüber Dritten nur mit dessen Zustimmung Erfüllungswirkung. 3. Auskünfte und eidesstattliche Versicherungen, die im zentralen Schutzschriftenregister hinterlegt sind, haben Erfüllungswirkung, sobald der Insolvenzverwalter von ihnen Kenntnis erlangt. 4. Die Verwertung der Transkripte von im Ausland heimlich abgehörten Gesprächen ist zur Durchsetzung schuldrechtlicher Ansprüche des Insolvenzverwalters auch dann unzulässig, wenn die heimliche Aufnahme am Deliktsort (hier: Österreich) nicht mit Strafe bedroht ist.

Tenor