FG Hessen - Urteil vom 19.09.2019
8 K 705/19
Normen:
FGO § 76 Abs. 1 S. 2f;

Streit um den zutreffenden Zerlegungsmaßstab bei der Gewerbesteuer; Mitwirkungspflicht des Klägers hinsichtlich der substantiierten Unterbreitung des konkreten Sachverhalts

FG Hessen, Urteil vom 19.09.2019 - Aktenzeichen 8 K 705/19

DRsp Nr. 2022/15871

Streit um den zutreffenden Zerlegungsmaßstab bei der Gewerbesteuer; Mitwirkungspflicht des Klägers hinsichtlich der substantiierten Unterbreitung des konkreten Sachverhalts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Normenkette:

FGO § 76 Abs. 1 S. 2f;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um den zutreffenden Zerlegungsmaßstab.

Die Klägerin (Kl'in.) ist eine Stadt (Stadt A) im Landkreis B. In ihrem Ortsteil C wird in der ersten Verdichterstation auf inländischem Boden russisches Erdgas aus einer Europaleitung, welche von Russland über Weißrussland und Polen nach Deutschland verläuft, in eine Gas-Anbindungsleitung übernommen und hier in das deutsche Ferngasnetz eingespeist.