Der Einkommensteuerbescheid für 2016 vom 2. November 2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10. September 2018 wird dahingehend geändert, dass die Krankentaggelder in Höhe von 24.311 € nicht dem Progressionsvorbehalt unterworfen werden.
2.Die Neuberechnung der Einkommensteuer 2016 wird dem Beklagten übertragen.
3.Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
4. 5.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|