Die Klage wird abgewiesen.
II.Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
Der Kläger, der mit seiner nicht am Verfahren beteiligten Ehefrau zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wird, begehrt die Berücksichtigung von in den Streitjahren (2011 bis 2016) für Recherchen über seinen Vater entstandene Aufwendungen als negative Einkünfte aus selbständiger Arbeit.
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