Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Zwischen den Beteiligten ist die Berücksichtigungsfähigkeit eines Verlustes aus der Beteiligung an einer im Bereich des Edelmetallhandels tätigen britischen Personengesellschaft im Rahmen des inländischen negativen Progressionsvorbehalts streitig.
1. 2. 1. a) b) c) 2. 3. 4. 5. 6.
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