Die Vollziehung der Bescheide über Verspätungszuschläge zur Umsatzsteuer 2015 bis 2017 vom 23.06.2022 wird bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung über den Einspruch vom 01.02.2022 ausgesetzt.
Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden zu 93 % dem Antragsteller und zu 7 % dem Antragsgegner auferlegt.
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