Die Beschwerden werden zurückgewiesen.
II.Die Antragstellerin hat die Kosten der Beschwerdeverfahren zu tragen.
III.Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren Az. 4 CS 19.712 auf 146,25 Euro und für das Beschwerdeverfahren Az. 4 CS 19.713 auf 236,50 Euro festgesetzt.
I.
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