FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 19.06.2019
7 K 7250/15
Normen:
EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1; EStG § 37b;

Streit um die Höhe von Pauschbeträgen gemäß § 37b EStG und Lohnsteuer auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer im Hinblick auf die Nutzung einer Loge in einem Stadion; Geschenke in Gestalt von Zutrittsberechtigungen zu angemieteten Logen; Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit eines Nachforderungsbescheids; Anforderungen an den Widerruf einer wirksam erfolgten Beantragung der Pauschalsteuerpflicht

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.06.2019 - Aktenzeichen 7 K 7250/15

DRsp Nr. 2019/14059

Streit um die Höhe von Pauschbeträgen gemäß § 37b EStG und Lohnsteuer auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer im Hinblick auf die Nutzung einer Loge in einem Stadion; Geschenke in Gestalt von Zutrittsberechtigungen zu angemieteten Logen; Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit eines Nachforderungsbescheids; Anforderungen an den Widerruf einer wirksam erfolgten Beantragung der Pauschalsteuerpflicht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1; EStG § 37b;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darum, in welcher Höhe die Klägerin Pauschbeträge gemäß § 37b Einkommensteuergesetz - EStG - und Lohnsteuer auf Sachzuwendungen an ihre Arbeitnehmer schuldet.

Die Klägerin unterhielt in den Streitjahren einen Betrieb. Sie beschäftigte ca. 65 Arbeitnehmer.